Wenn ein Bürgerbegehren durchgeführt worden ist und die Gemeinde das Begehren abgelehnt hat, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid erfolgt durch eine Wahl, die vom Amt Ostholstein-Mitte so durchgeführt wird, wie Sie sie von Landtags- oder Gemeinderatswahl kennen:

 

Kriterien der Wahlberechtigung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz: Sie müssen seit mindestens sechs WochenIhren (Haupt-) Wohnsitz in Kasseedorf haben.
  • Staatsangehörigkeit: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sein.
  • Kein Ausschluss: Sie dürfen nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Sofern Sie keine Briefwahl, die wie bei allen anderen Wahlen zulässig ist, vorgenommen haben, gehen Sie am Wahltag (einem Sonntag) in ein Wahllokal und geben ihre Stimme ab.

Alle Berechtigten erhalten vorab eine offizielle Benachrichtigung vom Wahlamt.

Der Unterschied zu anderen Wahlen besteht darin, dass nicht Personen oder Parteien gewählt werden, sondern über eine konkrete Sachfrage mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt wird.

Gem. § 16 g Abs. 7 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein müssten in der Gemeinde Kasseedorf für einen erfolgreichen Bürgerentscheid

 

  • Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit „Ja“ gestimmt haben
  • MINDESTENS aber 365 (30 %) der Wählerinnen und Wähler 

DER BÜRGERENTSCHEID IST FÜR DIE GEMEINDE VERBINDLICH