Windkraft in der Gemeinde Kasseedorf – Zeitstrahl:
- April 2016
Im Rahmen der Teilaufstellung der Regionalpläne Planungsraum III, Teilbereich Ost auf dem Gebiet der Gemeinde Kasseedorf lehnt die Gemeinde in einer ausführlichen Stellungnahme unter Beteiligung der Bürger die Errichtung von Windenergieanlagen auf dieser Fläche ab.
Stellungnahme der Gemeinde vom 15.04.2016
- September 2024 und 26. Juni 2025
Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Sachthema ‚Windenergie an Land‘ (Kapitel 4.5.1) und die sich unter Beachtung der Ziele der Raumordnung ergebende Potentialfläche südwestlich von Bergfeld, östlich von Sagau und nördlich von Stendorf werden mit Ausnahme der in einer Stellungnahme erläuterten Anpassungswünsche und Einwände durch die Gemeindevertretung begrüßt.
- August 2025
Die Hanse Windkraft GmbH beantragt die Ausweisung des Gebietes zur Nutzung für Windenergie im Rahmen einer Flächennutzungsplanungänderung beim Amt Ostholstein Mitte und erklärt, dass man mit der Gemeinde bereits im Gespräch sei, mit den Landeigentümern schuldrechtliche Verträge abgeschlossen „und somit den Planungsauftrag erhalten“ habe.
Antrag der Hanse Windkraft GmbH vom 22.08.2025
- Oktober 2025
Die Hanse Windkraft GmbH reicht eine Stellungnahme zur Teilaufstellung des Regionalplanes Planungsraum III Kapt. 4.7. (Fläche PR3_OHS-052) bei der Landesplanungsbehörde ein und beantragt, die Fläche PR3_OHS_052 als Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen.
In der Stellungnahme betont die Hanse Windkraft GmbH die positiven Rahmenbedingungen und Akzeptanz für das bereits zu diesem Zeitpunkt beantragte Projekt Windkraft in der Gemeinde Kasseedorf:
„Das geplante Projekt auf der Fläche PR3_OHS_052 weist bereits heute eine breite Akzeptanz auf:
– Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer durch Vertragsunterzeichnungen
– Positive Signale der Gemeindevertretung und der Verwaltung
– Bereits eingeleitete Schritte zur Anpassung des Flächennutzungsplans
………………
Zusätzlich bestehen keine bekannten erheblichen Konflikte mit Naturschutzbelangen oder Denkmalschutz.“
Stellungnahme der Hanse Windkraft GmbH vom 07.10.2025
(Diese Stellungnahme wird der Bürgerinitiative erst bekannt, nachdem einer der Sprecher der Bürgerinitiative seine Rechte nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein geltend macht und im Ergebnis am 10.02.26 u. a. die vorgenannte Stellungnahme erhält). Mit Schreiben vom 04. März 2025 an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein weist die Bürgerinitiative daraufhin, dass die Aussagen der Hanse Windkraft GmbH in ihrer Stellungnahme vom 07.10.2025 falsch sind.
Schreiben der Bürgerinitiative vom 07.10.1025 an das Land
- Oktober 2025
Die Gemeindevertretung sieht im Rahmen des 1. öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur 1. Entwurfsfassung der Teilaufstellung des Kapitels 4.7 des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land von der Einreichung einer gemeindlichen Stellungnahme ab.
(Hinweis: In dieser Planung hat das Land die Ausweisung der betroffenen Potentialfläche aufgrund der Lage im Naturpark Holsteinische Schweiz und Landschaftsschutzgebiet Bungsberg mit Vorland ausdrücklich nicht als Vorranggebiet für Windkraft übernommen)
- November 2025
Die Öffentlichkeit wird erstmals von der Hanse Windkraft GmbH und – im Rahmen einer Einwohnerversammlung – der Gemeinde Kasseedorf über das Vorhaben der Gemeinde Kasseedorf zur Ausweisung eines Windparks informiert. Viele der anwesenden Bürgerinnen und Bürger protestieren dagegen, dass schon am nächsten Tag der entsprechende Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll.
- November 2025
Auf der 9. Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses soll unter dem Tagesordnungspunkt 7 bereits über den Aufstellungsbeschluss und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beraten und entschieden werden.
Im Rahmen der Sitzung wird auf aufgrund des Protestes von Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag des Bürgermeisters dieser Tagesordnungspunkt gestrichen.
(Hinweis: Bis zum 01. November wurden keine Vorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem für die Öffentlichkeit bereitgestellt.)
- November 2025
Einladung zur Informationsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürger durch die späteren Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative
- Dezember 2025
Gründung der Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“.
- Januar 2026
Erstes Treffen der Arbeitsgemeinschaft Windkraft ausschließlich aus Mitgliedern der Gemeindevertretung.
- Januar 2026
Auf Einladung des Bürgermeisters: Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter stellen sich in der Schulscheune den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern unter Beteiligung der Hanse Windkraft GmbH.
- Februar 2026
Zweites Treffen der Arbeitsgemeinschaft Windkraft aus Mitgliedern der Gemeindevertretung. Zwei Vertreter der Bürgerinitiative sind dazu eingeladen.
Die Gemeindevertreter beschließen, dass das angekündigte zweite Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgermeister abgesagt wird. Entgegen der öffentlichen Darstellung des Bürgermeisters erfolgte die Absage NICHT mit Zustimmung der Bürgerinitiative.
- Februar 2026
Die Bürgerinitiative startet eine Unterschriftensammlung, um einen Einwohnerantrag zur Bauausschusssitzung am 12. März 2026 einzureichen. Ziel ist es, zunächst eine Debatte zum Antrag der Hanse Windkraft GmbH herbeizuführen und nicht direkt über die Einleitung des Bauleitverfahrens zu beschließen.
- März 2026
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kasseedorf für ein Gebiet östlich der Ortsteile Sagau und Freudenholm, nördlich des Ortsteiles Stendorf, westlich des Gewässerlaufes der ’Schwentine’ und südlich des Ortsteiles Bergfeld – Windpark –.
- März 2026
Die Bürgerinitiative leitet das Bürgerbegehren ein und informiert darüber die Amtsverwaltung, die Kommunalaufsicht und die Öffentlichkeit.
Flugblatt der Bürgerinitiative
- März 2026
Die Bürgerinitiative startet die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gem. § 16 g der Gemeindeordnung SH.
- März 2026
Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung entscheidet die Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des von 234 Einwohnerinnen und Einwohnern unterschriebenen Einwohnerantrages vom 22.02.2026. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt.
ZU DIESEM ZEITPUNKT HAT DER AUSSCHUSS BEREITS DEN AUFSTELLUNGBESCHLUSS GEFASST UND LÄSST DIE UNTERSCHRIFTEN VON 20 % DER WAHLBERECHTIGTEN INS LEERE LAUFEN.
- März 2026
Das Bürgerbegehren wird mit 435 Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner an die Amtsverwaltung übergeben und ist damit formell eingeleitet.
- 28 Mai 2026
Erhält die Bürgerinitiative das offizielle Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein über die Zulässigkeit des Bürgerbegehren.