Bürgerbegehren am 30.03.2026 gestartet

Das durch die Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“ eingeleitete Bürgerbegehren zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der F-Plan Änderung „Sondergebiet Windkraft“ wurde von 435 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kasseedorf unterzeichnet.

Damit haben ca. 35 % der Wahlberechtigten dieses Vorhaben unterstützt und die erforderliche Quote von 15% wurde weit überschritten. Das ist ein starkes Zeichen an unsere Gemeindevertreter.

Das Bürgerbegehren mit der Unterschriftenliste wurde heute am 30.03.2026 dem Amt Ostholstein Mitte übergeben und damit formell eingereicht. Wir bedanken uns für die Unterstützung.

Jetzt liegen die weiteren Verfahrensschritte hin zu einem Bürgerentscheid bei der Gemeindevertretung, der Amtsverwaltung und der Kommunalaufsicht. Wir werden weiter zum Verfahren informieren.

Das Sprecherteam der Bürgerinitiative

Windkraftplanung der Gemeinde Kasseedorf

Die Gemeinde Kasseedorf plant zurzeit mit der HanseWind und den Grundstückseigentümern einen Windpark mit 7 Windkraftanlagen.

Jeder einzelne Windkraftanlage ist 261 Meter hoch, dazu kommen noch die Höhen des Holsteinischen Hügellandes dazu. Somit werden diese Windkraftanlagen mindestens 320 Meter über Normal Null sein. Das betroffene Gebiet liegt beidseitig an der Straße von Stendorf nach Bergfeld, zur linken Seite sollen 4 Windkraftanlagen gebaut werden und zur rechten Seite 3 Anlagen.

Der Bungsberg mit seinem Funkturm ist 288 Meter über Normal Null, die Aussichtsplattform liegt bei 220 Meter über Normal Null. 

Die Bürgerinitiative hat sich Ende Dezember 2025 gegründet und informiert die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die bisherigen Planungen der Gemeinde und des Betreibers. Doch die Bürgerinitiative benötigt „Ihre“ Mithilfe, damit es nicht zur Aufstellung dieser Windkraftanlagen auf diesen Flächen kommt.

Mehr als ¾ der Bürgerinnen und Bürger unserer Dörfer wären direkt betroffen, da die Anlagen in der Mitte unserer Ortschaften Kasseedorf, Stendorf, Sagau, Freudenholm und Bergfeld liegen. Ganz gleich wie der Wind weht, wie die Sonne steht, welche Uhrzeit gerade ist – eine Ortschaft ist mindestens betroffen. Von Januar bis Dezember und rund um die Uhr: Schlagschatten, Lärmimmissionen, gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild und erhebliche Schäden für Großvögel, wie den Rotmilan, bis hin zu den vielen Fledermäusen, Enten, Wildgänsen, Kraniche und nicht zuletzt Insekten, die zwischen den Seen und Wiesen innerhalb dieses Gebietes wechslen.

Über 20 Jahre haben sich Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter parteiübergreifend immer gegen die Ausweisung dieser Flächen für die Windkraft ausgesprochen. Ebenfalls wie die Landesplanung Schleswig-Holstein. Zum Regionalplan 2016 hat die Gemeinde die Nutzung dieser Flächen ebenfalls ausgeschlossen. Jetzt ist der neue Regionalplan des Landes im Abstimmungsverfahren und die neue Gemeindevertretung hat einer Ausweisung nicht widersprochen. Das Land Sch.-H. hat die Fläche jetzt wieder ausgeschlossen, aber durch „Planungsvereinfachungen“ ist eine Gemeindeöffnungsklausel geschaffen worden, mit deren Hilfe die Gemeinden jetzt auch auf diesen Flächen zusätzliche Windkraftanlagen ermöglichen können. Und viele Betreiber von Windkraftanlagen wenden sich gerade an die betroffenen Grundstückseigentümern und Gemeinden und wollen bis zur Rechtskraft des Landesentwicklungsplanes „Tatsachen“ schaffen.

Bürgerbegehren gestartet

Am 27.11.2025 haben wir eine Veranstaltung in der Schulscheune organisiert und dort umfassend über die Pläne der Hanse Wind informiert.

Der Zuspruch der Einwohner/innen war sehr groß und alle Anwesenden teilten unsere Meinung: an dieser Stelle keine Windkraftanlagen in unserer Gemeinde.

Am 12.03.2026 hat dann der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan beschlossen, mit 5 Stimmen dafür – 2 dagegen und 1 Enthaltung.

Das war für uns der Startschuss für ein Bürgerbegehren.

Am 13.03.2026 hatten wir einen Termin bei der Kommunalaufsicht um uns über das Verfahren eines Bürgerbegehrens zu informieren und eine rechtmäßige Fragestellung zu besprechen.

Am 22.3.2026 von 13 – 17 Uhr haben wir Unterschriften im Kiek In gesammelt. Wir hatten am Sonntag schon 250 Unterschriften zusammen. In der folgenden Woche wurden noch weitere Unterschriften von Haus zu Haus gesammelt.

Jetzt werden wir diese Listen in der Amtsverwaltung einreichen, die Verwaltung wird die Personendaten prüfen, es dürfen ja nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kasseedorf teilnehmen, also keine Zweitwohnungsbesitzer oder andere Unterstützer. Nach der Prüfung durch die Verwaltung wird das Begehren an den Kreis weitergeleitet und auch der Kreis OH unterzieht dieses Begehren mit einer Überprüfung und wird dann hoffentlich ihre Genehmigung erteilen.

Dann muss die Gemeinde in ihrer nächsten Gemeindevertretersitzung entweder beschließen ihren Beschluss vom Aufstellungsbeschluss aufzuheben oder sie müssen dem Bürgerbegehren stattgeben und einen Wahltermin festlegen und dann eine Wahl durchführen. Diese Wahl erfolgt wie jede andere Wahl zur Gemeindevertretung, Landtags – und Bundestagswahl oder Europawahl. Für dieses Verfahren hat die Gemeinde 3 Monate nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Zeit, höchstens 6 Monate mit Einverständnis der Bürgerinitiative.

Bauleitplanung

Zuletzt wurde durch den Bürgermeister wiederholt dargestellt, dass mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans durch den Bau-Wege und Umweltausschuss lediglich die planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde um offenen Fragen rechtlich prüfen zu lassen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – SO Gebiet Windkraft – wurde das Bauleitplanverfahren formell eingeleitet. Hiermit dokumentiert die Gemeinde nach außen ihre Absicht, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, ergänzen oder aufzuheben (Vgl. FAQ Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – SH – „So läuft ein Bauleitplanverfahren ab“).

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gelten u.a. folgende Grundätze  

Im Rahmen der bisher geführten öffentlichen Diskussionen wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Kasseedorf und andere Entscheidungsträger wiederholt als Grund für die Ausweisung eines Windkraftgebietes durch die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – SO Gebiet Windkraft, die Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Kasseedorf angebracht. 

Bei der öffentlichen Sitzung des Bau-/Wege- und Umweltausschusses am 12.03.2026 hat der Bürgermeister im Rahmen der Beschlussfassung erneut eine Stellungnahme verlesen, welche nur am Rande den möglichen Beitrag zur Energiewende erwähnt hat. Auch hier wurde im Wesentlichen auf die Haushaltskonsolidierung abgezielt.

Die Haushaltskonsolidierung und möglichen Einnahmen der Gemeinde Kasseedorf durch die Ausweisung eines Windkraftgebietes stehen nicht im Einklang mit den Zielen der Bauleitplanung nach § 1 und 2 BauGB und sind aus unserer Sicht als unzulässig zu betrachten.

FAQ Bauleitplanverfahren vom Land Schleswig-Holstein

Vorzeitige Absprache zwischen Hanse Wind, Grundstückseigentümern, Bürgermeister und Gemeindevertretung

1. Am 17.07.2025 hat der Bürgermeister im Namen der Gemeinde Kasseedorf im „Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung ´Windenergie an Land´ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Änderung Kapitel 4.5.1 (Zweiter Entwurf, April 2025)“ eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es:

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplan und die sich unter Beachtung der Ziele der Raumordnung ergebende Potenzialfläche südwestlich von Bergfeld, östlich von Sagau und nördlich von Stendorf wird … begrüßt.

Damit hat sich der Bürgermeister im Namen der Gemeinde ausdrücklich für den Beibehalt der Potenzialfläche ausgesprochen!

2. Auf der 12. Sitzung der Gemeindevertretung am 09.10.2025 stand unter TOP 6:

Windenergie an Land hier: gemeindliche Stellungnahme im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur ersten Entwurfsfassung

Die Gemeindevertretung hat keine Stellungnahme abgegeben und stattdessen auf Ihre unter Nr. 1 wiedergegebene Stellungnahme vom 17.07. 2025 verwiesen.

Damit hat sich die Gemeindevertretung erneut für den Beibehalt der Potenzialfläche ausgesprochen!

3. Ohne die Öffentlichkeit in irgendeiner Weise einzubeziehen, hatte sich jedoch die Hanse Windkraft GmbH bereits mit Schreiben vom 07.10.2025 an das „Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein Landesplanungsbehörde – Referat IV 64 Windenergieplanung“ gewandt und beantragt, die Fläche PR3_OHS_052 als Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen.

Die Hanse Windkraft betont, dass sie bereits die Errichtung von bis zu acht Windenergieanlagen plant. Dann heißt es wörtlich:

„Die betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer haben ihre Zustimmung bereits umfassend signalisiert und entsprechende Nutzungsverträge unterzeichnet. Dies zeigt, dass die Fläche über eine breite Akzeptanz auf Eigentümerseite verfügt.

Zusätzlich wurden bereits positive Gespräche mit der Gemeindevertretung, der Amtsverwaltung und dem Bürgermeister geführt. Die Gemeinde hat sich dabei offen für die Entwicklung eines Windparks im Gebiet gezeigt und ist bereit dazu, die Fläche alternativ über die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245 e Abs. 5 BauGB auszuweisen.

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Das geplante Projekt auf der Fläche PR3_OHS_052 weist bereits heute eine breite Akzeptanz auf:

– Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer durch Vertragsunterzeichnungen

– Positive Signale der Gemeindevertretung und der Verwaltung

– Bereits eingeleitete Schritte zur Anpassung des Flächennutzungsplans“

Die Bürger der Gemeinde Kasseedorf wurden erstmals am 3. November 2025 von der Hanse Windkraft GmbH und anschließend auf einer Einwohnerversammlung durch die Gemeinde über das offensichtlich bewusst hinter dem Rücken der Bürger bereits seit langer Zeit geplante Projekt informiert, das in krasser Weise von dem, was den Bürgern zuvor mitgeteilt wurde, abweicht, und in das nur die

Landeigentümer, der Bürgermeister, die Gemeindevertreter und die Verwaltung eingeweiht waren.

Dazu passt, dass nach der Planung der Gemeinde bereits am 4. November 2025 der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan gefasst werden sollte.

Nur durch den deutlichen Widerstand der Gemeindemitglieder gegen das von der Gemeinde vorgesehene Timing, ist der Aufstellungsbeschluss am 4. November 2025 von der Tagesordnung genommen worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in einer nicht für möglich gehaltenen Art und Weise Landeigentümer, Bürgermeister, Gemeindevertreter und Hanse Windkraft GmbH zusammengearbeitet haben, um an den Bürgern vorbei ihre Interessen durchzusetzen.

Bürgermeister und Gemeindevertreter werden deshalb aufgefordert, das geplante Vorhaben fallen zu lassen und keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung eines Sondergebiets Wind zu fassen.