Aktuelles
Die Bürgerinitiative Kasseedorf teilt mit:
Das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Beschlusses des Bau-,Wege-und Umweltausschusses der Gemeinde Kasseedorf vom 12.03.2026 wird für zulässig gemäß § 16g Abs.5 Satz 1 GO erklärt.
Die Kommunalaufsicht stellte fest:
Die Frage des Bürgerbehrens ist eindeutig und frei von unzulässigen Formulierungen. Sie ist in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich. Das Bürgerbegehren wurde am 30.03.2026 und damit deutlich vor Fristablauf beim Amt Ostholstein Mitte eingereicht. Die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Gemeindewahl lag bei 1.216 Personen sodass 183 Unterschriften zu leisten sind. Es wurden 423 gültige Unterschriften eingereicht, sodass das Quorum erfüllt ist.
„Ein riesiger Erfolg,“ kommentieren die Mitglieder der BI-Kassedorf. „Jetzt ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Kasseedorf am Zuge und muss auf ihrer nächsten Gemeindevertretersitzung entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss vom Bau-, Wege – und Umweltausschusses zurückgezogen oder ein Wahltermin für den Bürgerentscheid festlegt wird. Im letzteren Fall würden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kasseedorf darüber entscheiden ob sie sich der Meinung von 423 Wahlberechtigten anschließen oder der Entscheidung der Bauausschussmitglieder zustimmen.
Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Bau-, Wege-und Umweltausschuss der Gemeinde Kasseedorf vom 12.03.2026 zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet östlich der Ortsteile Sagau und Freudenholm, nördlich des Ortsteiles Stendorf, westlich des Gewässerlaufes der „Schwentine“ und südlich des Ortsteils Stendorf- Windpark“ – aufgehoben wird?
Für den Fall, dass die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss nicht zurückzieht, wird die BI-Kasseedorf weitere Veranstaltungen organisieren und über das Ausmaß des jetzt geplanten Windparks mit sieben Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 261m oder 285 m informieren.
Die Landesplanung Schleswig-Holstein hält diese Flächen für besonders schützenswert an und sieht keine Ausweisung für Windkraftanlagen vor! Nur über die „Gemeindeöffnungsklausel“, die für einen kurzen Zeitraum anwendbar ist, kann sich die Gemeinde Kasseedorf über die Landesplanung Schleswig-Holstein hinwegsetzen. Auffällig erscheint uns, dass die Hanse Windkraft GmbH gerade in Gemeinden vorstellig wird, in denen das Land keine Flächen für Windenergie vorgesehen hat und in denen die Gemeinden bereit sind, sich über alle Natur und Umweltschutzbedenken des Landes hinwegzusetzen.
Wer sind wir?
In der Bürgerinitiative “Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“ engagieren sich über 100 Bürger und Bürgerinnen, die das geplante Windkraftvorhaben der Hanse Windkraft GmbH kritisch sehen. Der Investor ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke München.
Überlegungen, eine Bürgerinitiative zu gründen, entstanden am 3. November 2025: Als an dem Abend erstmals öffentlich über das gigantische Windkraftvorhaben der Hanse Windkraft GmbH in einer Infoveranstaltung des Investors und in einer Einwohnerversammlung informiert wurde. Mit acht Anlagen auf einer Fläche zwischen Bergfeld und Stendorf im Landschaftsschutzgebiet Bungsberg mit Vorland und im Naturpark Holsteinische Schweiz. Auf einer Fläche, auf der die Landesplanung aufgrund von hohen Konfliktrisiken kein Vorranggebiet für Windenergie vorsieht!
In der Einwohnerversammlung war die Gemeinde nicht in der Lage, zahlreiche Fragen von Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Zum Beispiel
– zur genauen Lage der Windkraftanlagen,
– zur angedachten Zuwegung,
– zu Auswirkungen auf Flora und Fauna,
– warum sich die Gemeinde zusammen mit der Hanse Windkraft GmbH und Grundstückseigentümern über die raumordnerische Bewertung des Landes Schleswig-Holstein hinwegsetzen will.
Sehr befremdlich war außerdem, dass der Bauausschuss ursprünglich schon am Tag darauf (4. November 2025) über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entscheiden wollte. Sollten auf diese Weise bereits Fakten geschaffen werden? Aufgrund des deutlichen Protests von Bürgerinnen und Bürgern wurde der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung des Bauausschusses gestrichen.
Die Bürgerinitiative wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von Windenergie. Sie vertritt allerdings die Meinung, dass die Gemeinde die Bedenken und Einschätzung der Landesplanung berücksichtigen und auf der schützenswerten Fläche kein Sondergebiet Wind ausweisen sollte. Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.
Visualisierung der Windkraftanlagen
Wir hoffen darauf, das Windkraft-Vorhaben durch das Bürgerbegehren, ggf. durch einen Bürgerentscheid stoppen zu können.
Rechtliche Hintergrundinformation: Das temporäre Schlupfloch der Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e Abs. 5 Baugesetzbuch) macht es möglich, dass eine Gemeinde selbst ein Sondergebiet Windkraft ausweisen kann. Auch wenn die Ausweisung mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist.
Was würde der Bau der Windkrafträder bedeuten?

Die Hanse Windkraft GmbH plant in Zusammenarbeit mit den Grundstückeigentümern und der Gemeinde beidseitig der Straße von Stendorf nach Bergfeld den Bau von sieben Windkraftanlagen
Lageplan der Windkraftanlagen mit Koordinaten
Die Windkraftanlagen werden eine Höhe von 261-285 m haben. Die genaue Höhe wird nach Aussage der Hanse Windkraft GmbH erst kurz vor Einreichung des Genehmigungantrags bestimmt.
Aus der Präsentation der Hanse Windkraft GmbH vom 04.11.2025
Hanse Windkraft GmbH: Anlagenauswahl
Viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde wären direkt betroffen. Die Anlagen stünden in der Mitte unserer Gemeinde, umringt von den Ortsteilen Kasseedorf, Stendorf, Sagau, Freudenholm und Bergfeld. Ganz gleich, wie der Wind weht, wie die Sonne steht, welche Uhrzeit gerade ist, mindestens ein Ortsteil wäre betroffen. Von Januar bis Dezember:
Sichtbarkeit Tag und Nacht, Schlagschatten am Tag
Folgen:
Bau weiterer Windkraftanlagen vorprogrammiert
Repowering würde noch größere Anlagen bringen