Satzung der Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“

§ 1 Name und Sitz

Die lnitiative führt den Namen Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf und das oben abgebildete Logo. Sie hat ihren Sitz in 23717 Kasseedorf.

§ 2 Zweck

Die Bürgerinitiative verfolgt das Ziel, die Bürger der Gemeinde Kasseedorf über die geplante Ausweisung eines „Sondergebiets Windenergie“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kasseedorf, das zu 100 % sowohl im „Landschaftsschutzgebiet Bungsberg mit Vorland“ als auch im „Naturpark Holsteinische Schweiz“ liegt und vom Land Schleswig-Holstein deswegen auch als Vorranggebiet für Windenergie abgelehnt worden ist, zu informieren sowie demokratische Mitwirkungsinstrumente – insbesondere ein Bürgerbegehren – zu nutzen, um die genannte Ausweisung als Sondergebiet Windenergie zu vermeiden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der lnitiative unterstützt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der entsprechenden schriftlichen Erklärung oder Eintragung in eine von der Bürgerinitiative herausgegebenen Liste. Die Mitgliedschaft endet mit Auflösung der lnitiative oder einer schriftlichen Austrittserklärung des Mitglieds an das Sprecherteam.

§ 4 Organe der Initiative

Organe der Bürgerinitiative sind das Sprecherteam und die Mitgliederversammlung.

§ 5 Sprecherteam

(1) Vorbehaltlich der Regelung in Abs.2 besteht das Sprecherteam aus den unten aufgeführten Gründungsmitgliedern der Bürgerinitiative. Es koordiniert die Arbeit der lnitiative und vertritt sie nach außen. Das Sprecherteam und jedes einzelne Mitglied des Teams ist berechtigt, Erklärungen im Namen der Bürgerinitiative abzugeben.

(2) Das Sprecherteam kann jederzeit durch Beschluss des Teams ergänzt werden

(3) Beschlüsse des Sprecherteams werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

(4) Jedes Mitglied des Sprecherteams ist berechtigt, seine Mitarbeit durch schriftliche Erklärung an die anderen Mitglieder des Teams zu beenden.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Sprecherteam bei Bedarf durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung per Email einberufen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Bürgerinitiative und vom Sprecherteam eingeladene Gäste.

(2) Auf der Mitgliederversammlung berichtet das Sprecherteam über die geleistete und geplante Arbeit. Die Mitglieder der Bürgerinitiative und das Sprecherteam tauschen sich über das mögliche weitere Verhalten der Bürgerinitiative zur Erreichung des in § 2 genannten Zieles aus.

(3) Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, dem Sprecherteam durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Weisungen zum weiteren Verhalten der Bürgerinitiative zu geben.

§ 7 Auflösung

Die Auflösung der Bürgerinitiative erfolgt nach Erreichen des in § 2 genannten Zwecks durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Kasseedorf, den 28. Dezember 2025

Gründungsmitglieder:

Lutz Köhn, Ute Scharf, Nils-Peter Schmidt-Decker, Mirko Strunge, Regina Voß, Annina Zunzer-Drews