Schützt der Flächennutzungsplan (mit sieben Anlagen) vor dem Bau weiterer Windkraftanlagen?
Unser Bürgermeister hat mehrfach darauf hingewiesen, dass durch den Bau der geplanten Windkraftanlagen der Bau weiterer Anlagen verhindert würde.
Das Gegenteil ist der Fall: Sowie auch nur eine Anlage gebaut ist, kann das Ziel des Landes, unbebaute Landschaften freizuhalten, hier nicht mehr erreicht werden.
Vgl. hierzu beispielhaft die Abwägungsentscheidung des Landes zur Fläche PR3 _OHS_054

Die Hanse Windkraft GmbH wirbt sogar damit, dass durch die gezielte Ausweisung von Windkraftflächen unter Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel andere Flächen nicht ausgeschlossen werden.
Aus der Werbung von Hanse Windkraft:
„Durch die isolierte Positivplanung können Kommunen bereits vor Rechtskraft des Regionalplans gezielt Standorte für Windkraft ausweisen, ohne andere Flächen auszuschließen.“