- Zerstörung der Landschaft bereits durch die Bauarbeiten
(Bei kleineren Anlagen circa 80 Schwertransporte pro Windkraftanlage – Zuwegung?)
- Dauerhafte Zerstörung des (noch geschützten) Landschaftsbildes
- Vertreibung/Tötung von Großvögeln wie den Rotmilanen und Störchen bis hin zu den vielen Fledermäusen, Enten, Wildgänsen, Kranichen und nicht zuletzt Insekten, die zwischen den Seen und Wiesen innerhalb dieses Gebietes wechslen.
Der behauptete Schutz durch automatisches Anhalten der Anlagen bei Anflug von Großvögeln ist bei Anlagen der geplanten Größe nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Vögel auf sehr weite Distanz identifiziert werden. Ändern sie ihre Flugrichtung oder steigen sie z. B. aus einem Feld aus einer Entfernung von 300 – 400 m auf, kann eine Vestas V 172 nicht rechtzeitig gestoppt werden. Dagegen sprechen die Gesetze der Physik.
Rotorspitzengeschwindigkeit: 390 km/h
Durch die Rotorblätter überstriche Fläche: exakt 3 ¼ Fußballfelder
= Für Vögel kein Ausweichen möglich
Selbst wenn Vögel aus weiter Distanz erkannt werden, würde die Windkraftanlage nur dann gestoppt, wenn gleichzeitig erkannt wird, dass eine Kollision mit einem Vogel einer streng geschützten Art droht. „Normale“ Vögel würden erschlagen.